Verkehrsrecht

Sie hatten einen Unfall, sind „geblitzt“ worden oder Ihre Fahrerlaubnis wurde vorläufig entzogen?

Im Bereich Verkehrsrecht sind wir in allen Fragen rund um das Thema Verkehr für Sie tätig.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Unfallregulierung
  • Schadensersatzansprüche
  • Strafverteidigung in Verkehrsstraf- und Bußgeldverfahren
  • Vermeidung von Fahrverboten
  • Abkürzung der Führerschein-Sperrfrist

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie Folgendes wissen:

Die Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes. Dabei sind Sie nicht an die Vorschläge Ihrer Rechtsschutzversicherung gebunden. Jeder Geschädigte hat im Rahmen der Schadenregulierung das Recht, sich eines Rechtsanwaltes zu bedienen, um sich anwaltlich vertreten zu lassen. Diese Kosten sind als schadensersatzfähige Positionen von der Rechtsprechung anerkannt und damit zu ersetzen.

Rechtsanwaltskanzlei Fricke
Sie haben ein konkretes rechtliches Problem oder Beratungsbedarf?
Wir bieten Ihnen nicht lediglich eine rechtliche Sachbearbeitung, sondern individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Problemlösungen durch einen persönlichen Ansprechpartner.

Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die wir mit der Übernahme eines jeden Mandates tragen. Neben dem juristischen Sachverstand werden Sie bei uns immer auch Verständnis für Ihre persönliche Situation finden – unabhängig davon, ob es um Beratung im privaten oder im geschäftlichen Umfeld geht.

Wir setzen unsere juristische Erfahrung mit Fingerspitzengefühl ein, um für Sie juristische Probleme zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu lösen. Wir unterstützen Sie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung und bieten – soweit in Ihrem Fall erfolgversprechend – eine Mediation an. Selbstverständlich stellen wir uns aber auch jeder gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Sie!