Erbrecht

Wir beraten Sie umfassend zu allen Erbrechtlichen Fragestellungen unter Berücksichtigung Ihrer ganz persönlichen Situation

Unsere Beratungsschwerpunkte:

  • Erbschein
  • Testamentsgestaltung und Anfechtung
  • Erbverträge
  • Pflichtteilsansprüche
  • Testierfähigkeit
  • Demenz des Erblassers
  • Erbengemeinschaft
  • Vermächtnisse
  • Schenkungen vor dem Erbfall
  • Testamentsgestaltung
  • Erbverträge
  • Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen
  • Nachfolge in Gesellschaftsanteile
  • Unternehmensfortführung und -nachfolge
  • Erbschaftsteuer

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

„Ich brauche keine Vorsorgevollmacht. Wenn mir mal was passieren sollte, können mein Ehepartner, meine Eltern oder die Kinder für mich entscheiden.“ Diesen Satz hört man häufig, er trifft aber in vielen Fällen nicht zu.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, Ehegatten könnten sich bereits aufgrund ihrer ehelichen Bindung gegenseitig vertreten. Dies ist aber nicht der Fall. Formal ist stets eine Bevollmächtigung von Nöten

Deshalb sollten auch Sie sich die Frage stellen, ob Sie für den Fall einer schweren Erkrankung, bei der Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen, richtig vorgesorgt haben.

Jeder sollte eine Vorsorgevollmacht besitzen. Wenn Sie entscheidungs- oder handlungsunfähig sind, können mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht Ihre persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten in Ihrem Sinne vorübergehend oder längerfristig durch einen Bevollmächtigten weitergeführt werden.

Fehlt eine Vorsorgevollmacht, wird das Betreuungsgericht einen Betreuer ernennen – zumeist einen Angehörigen, bei häufig vorkommenden Unstimmigkeiten zwischen den Angehörigen oder Ungeeignetheit oftmals aber auch eine fremde Person. Selbst wenn ein Angehöriger als Betreuer eingesetzt wird, werden diesem viele Verpflichtungen auferlegt, bspw. die Rechnungslegung über alle seine Tätigkeiten. Durch eine Vorsorgevollmacht kann ein aufwändiges und kostspieliges Betreuungsverfahren, bspw. im Fall einer senilen Demenz, vermieden werden. Um Handlungsfreiheit für den Bevollmächtigten zu schaffen und unnötige bürokratische und rechtliche Hindernisse zu vermeiden, ist eine Vorsorgevollmacht sehr sinnvoll.

Wenig sinnvoll ist allerdings, hierzu auf eines der Formulare „aus dem Internet“ zurückzugreifen. Diese sind nie auf den speziellen Einzelfall abgestimmt und bilden Ihre persönliche Situation daher nicht vollständig ab.

Wir beraten Sie deshalb umfassend und auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten zum Thema Vorsorgevollmacht.

Wer drüber hinaus die Entscheidung über medizinische Behandlungen im Ernstfall nicht anderen überlassen möchte, sollte rechtzeitig seinen Willen schriftlich in einer Patientenverfügung festhalten.  Dies ist nicht leicht. Wir nehmen uns die Zeit und setzten uns mit Ihren Fragen zum Thema Krankheit und Tod auseinander. Gerne stellen wir mit Ihnen auch einen Fragenkatalog zusammen, den Sie im Hinblick auf dieses Thema mit Ihrem Facharzt erörtern können. Eine durchdachte und informiert verfasste Patientenverfügung bietet eine sehr gute Möglichkeit, um für den Notfall vorzusorgen. Sie bietet Ärzten, Pflegepersonal und nicht zuletzt Ihren Angehörigen einen Leitfaden, der Ihr Recht auf Selbstbestimmung auch dann sicherstellt, wenn Ihre Einwilligungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist.

Rechtsanwaltskanzlei Fricke
Sie haben ein konkretes rechtliches Problem oder Beratungsbedarf?
Wir bieten Ihnen nicht lediglich eine rechtliche Sachbearbeitung, sondern individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Problemlösungen durch einen persönlichen Ansprechpartner.

Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die wir mit der Übernahme eines jeden Mandates tragen. Neben dem juristischen Sachverstand werden Sie bei uns immer auch Verständnis für Ihre persönliche Situation finden – unabhängig davon, ob es um Beratung im privaten oder im geschäftlichen Umfeld geht.

Wir setzen unsere juristische Erfahrung mit Fingerspitzengefühl ein, um für Sie juristische Probleme zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu lösen. Wir unterstützen Sie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung und bieten – soweit in Ihrem Fall erfolgversprechend – eine Mediation an. Selbstverständlich stellen wir uns aber auch jeder gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Sie!