Strafrecht

Wir beraten Sie umfassend, zuverlässig und durchsetzungsstark in allen Fragen des Strafrechts und des Strafprozessrechts, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Straßenverkehrsrecht,
  • Eigentums- und Vermögensdelikte,
  • Körperverletzungen
  • Straftaten im persönlichen Nähebereich
  • Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldbescheide

Beschuldigter einer Straftat:

Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden, benötigen Sie schnelle Hilfe. Das gilt insbesondere dann, wenn bereits Ermittlungshandlungen wie eine Durchsuchung, eine Beschlagnahme oder eine Verhaftung durchgeführt wurden.

Beauftragen Sie sofort einen Verteidiger! Wir sind auch außerhalb der Bürozeiten unter der Notfallnummer (0176 / 43 38 53 19) zu erreichen.

Bei der Polizei sollten Sie – ob schuldig oder nicht – keine Angaben zur Sache machen. Bedenken Sie, Aussagen, die Sie treffen, ohne den Akteninhalt zu kennen und ohne mit uns eine entsprechende Verteidigungsstrategie durchgesprochen zu haben, können den späteren Verteidigungserfolg stark einschränken und gefährden. Machen Sie daher stets ausschließlich Angaben zu Ihrer Person.

Sie haben bereits einen Strafbefehl erhalten?
Sie haben bereits einen Strafbefehl erhalten?
Dann sollten Sie unbedingt sofort einen Strafverteidiger einschalten. Gegen den Strafbefehl kann nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Lassen Sie sich beraten, ein Strafbefehl kann fatale Folgen haben!

Zeugenbeistand:

Sie wurden als Zeuge in einem Strafverfahren benannt und geladen?

Dann sollten Sie wissen, dass jeder Zeuge das Recht hat, einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand hinzuzuziehen, der ihn berät und ihm während der Zeugenvernehmung vor Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht zur Seite steht. Dies ist in vielen Fällen äußerst empfehlenswert. Nicht selten sieht sich der Zeuge nämlich einem nur schwer lösbaren Konflikt zwischen Wahrheitspflicht, Gefahr der Selbstbelastung oder der Belastung Angehöriger und der Gefahr einer Falschaussage ausgesetzt.

Aufgabe des Zeugenbeistands ist es, in jeder Verfahrenssituation gegenüber Strafverfolgungsbehörden und Gericht für die Durchsetzung der Rechte des Zeugen Sorge zu tragen und den Zeugen davor zu schützen, sich möglicherweise selbst zu belasten. Die Schutzfunktion des Zeugenbeistands umfasst darüber hinaus die Abwehr von unzumutbaren, bloßstellenden und unzulässigen Fragen an den Zeugen, die Wahrung der Privatsphäre der Öffentlichkeit gegenüber und die Minimierung der weiteren Belastungen – zum Beispiel die Konfrontation mit dem Täter und dessen Angehörigen – in der Vernehmungssituation und der Gerichtsverhandlung.

Opferbeistand:

Sie sind Opfer einer Straftat geworden?

Im Strafprozess hat das Opfer bzw. der Geschädigte grundsätzlich die Rolle des Zeugen. Er kann sich aber immer eines anwaltlichen Beistands bedienen.

Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob Sie sich über die Prozessrolle des Zeugen und Geschädigten hinaus der Anklage als Nebenkläger anschließen wollen. Das ist bei einer Reihe von Delikten möglich. Für Sie bedeutet das, dass Sie während des gesamten Prozesses mit Ihrem Anwalt an der Hauptverhandlung teilnehmen können und eine aktive Rolle einnehmen, in der Sie den Ausgang des Prozesses maßgeblich beeinflussen können.

Durch ihre psychologische Ausbildung ist Frau Rechtsanwältin Fricke besonders gut in der Lage, Sie in Ihre Situation als Opfer einer Straftat gleichsam zielführend und einfühlsam zu beraten.  

Bedenken Sie: Ihre Beteiligung am Strafprozess als Nebenkläger bietet Ihnen die Möglichkeit, die passive Opfer- und Zeugenrolle zu verlassen und sich aktiv am Prozess zu beteiligen.

Die Kosten werden im Falle einer Verurteilung dem Angeklagten auferlegt. In manchen Fällen übernimmt auch der Staat bei der Nebenklage die Kosten im Wege einer Beiordnung, z.B. wenn eine Sexualstraftat oder ein anderes schwerwiegendes Verbrechen vorliegt.

Zu prüfen ist außerdem immer, ob Sie Ihre finanziellen Ansprüche (Schadensersatz, Schmerzensgeld) bereits im Strafverfahren geltend machen wollen. Dies geschieht im sogenannten Adhäsionsverfahren. Damit wird vermieden, dass Sie nach dem Strafverfahren auch noch ein Zivilverfahren anstrengen müssen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Rechtsanwaltskanzlei Fricke
Sie haben ein konkretes rechtliches Problem oder Beratungsbedarf?
Wir bieten Ihnen nicht lediglich eine rechtliche Sachbearbeitung, sondern individuelle, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Problemlösungen durch einen persönlichen Ansprechpartner.

Wir sind uns der Verantwortung bewusst, die wir mit der Übernahme eines jeden Mandates tragen. Neben dem juristischen Sachverstand werden Sie bei uns immer auch Verständnis für Ihre persönliche Situation finden – unabhängig davon, ob es um Beratung im privaten oder im geschäftlichen Umfeld geht.

Wir setzen unsere juristische Erfahrung mit Fingerspitzengefühl ein, um für Sie juristische Probleme zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu lösen. Wir unterstützen Sie bei der außergerichtlichen Streitbeilegung und bieten – soweit in Ihrem Fall erfolgversprechend – eine Mediation an. Selbstverständlich stellen wir uns aber auch jeder gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Sie!