Infektionsschutz:
Auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes sind zahlreiche Regelungen in Kraft gesetzt worden, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, insbesondere Ausgangsbeschränkungen, Betriebsuntersagungen und Kontaktverbote. Zusätzlich haben die Bundesländer entsprechende Verordnungen oder Allgemeinverfügungen erlassen. Die Verordnungen der einzelnen Bundesländer unterscheiden sich und sind außerdem fortlaufenden Änderungen unterworfen. Außerdem können regional oder lokal unterschiedli-che Regelungen gelten. Privatleute wie auch Gewerbetreibende und Unternehmer müssen wissen, was nach der jeweils aktuellen Rechtslage erlaubt und was verboten ist (Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste, Betriebsuntersagungen, Besuchsverbote, Verlassen der Wohnung aus triftigem Grund).